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Auslandsfinanzierung

Finanzierung von Immobilien in Spanien

Kauf und Finanzierung einer Immobilie in Spanien und auf den spanischens Inseln Balearen und Kanaren

In Spanien bieten wir Ihnen eine Finanzierung mit der Beleihung der spanischen Immobilie an. Wir arbeiten mit spanischen wie deutschen Banken zusammen. Profitieren Sie von günstigen Konditionen und unseren langjährigen Erfahrungen in der Auslandsfinanzierung. Wir vermitteln nicht nur Finanzierungen für klassische Immobilien sondern auch für Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung in Spanien.
 

 

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Die Nachfrage von deutschen Käufern nach Auslandsimmobilien in Spanien ist nach wie vor hoch. Wer hätte nicht gerne eine Finca auf Mallorca, ein Haus an der Costa del Sol oder ein Ferienhaus auf den kanarischen Inseln mit Blick auf das Meer.

 

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Fernab der Touristenhochburgen bietet Spanien viel mehr als überfüllte Strände. Spanien-Kenner schätzen die einmalige Idylle an Spaniens Stränden und verbringen hier gerne ihren Urlaub. Das Urlaubsland Spanien bietet dem Besucher eine einzigartige Landschaft, herrliche Ruhe und zahllose kulturelle Errungenschaften.

Die Geschichte des Landes ist dabei so vielfältig, wie auch seine Natur. Mit ein paar Runden durch solche kulturellen Stätten kann man zumindest schon einmal einen kleinen Einblick in diese gewinnen. Doch hier reicht ein Urlaub alleine bei weitem nicht aus. Denn Spanien hat so viel zu bieten, dass es kaum ausreicht nur einmal ein paar Tage hier zu verbringen.

Ob als Alterswohnsitz auf Mallorca oder ein Ferienhaus auf Ibiza, die Deutschen entscheiden sich dabei immer öfter für ein eigenes Domizil in Spanien. Dann kann jeder Urlaub im Ferienhaus verbracht werden und auch das Auswandern in das warme, sonnige Spanien ist dabei durchaus möglich. Doch vor dem Hauskauf in Spanien gilt es einiges zu beachten.

Richtige Planung beim Kauf und Finanzierung der Immobilie in Spanien

Anders als in Deutschland unterscheidet sich nämlich das spanische Recht rund um den Hauskauf teils drastisch. Der Kauf selbst muss nicht unbedingt mit einer Eintragung im Grundbuch einhergehen. Vielmehr kann er auch per Handschlag abgeschlossen werden. In der Regel wird jedoch ein privatschriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen, mit dem das Rechtsgeschäft bereits gültig ist. Viele Deutsche meinen, mit diesem Kaufvertrag einen Vorvertrag abgeschlossen zu haben und dass die Rechtsgültigkeit erst mit einer notariellen Beurkundung entsteht. Doch dies ist schlicht und ergreifend falsch. Denn bereits mit dem privatschriftlichen Kaufvertrag wird der Kauf besiegelt, wobei auch eine mündliche Abrede Gültigkeit hat.

Weiterhin kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, in dem er eine Vertragsstrafe in doppelter Höhe der Anzahlung leistet. Ein so genannter Optionsvertrag bietet dem Käufer hingegen die Möglichkeit, vom Vertrag zurück zu treten.

Will man sich ins Grundbuch eintragen lassen, so ist dies nur mit einer notariellen Beurkundung des Kaufvertrags möglich. Man spricht hier auch von einer „escritura pública de compra venta“. Weiterhin ist es unabdingbar, um den Kauf tatsächlich zu bestätigen, die Einräumung des Besitzes notwendig. Dies geschieht in der Regel durch Schlüsselübergabe, welche aber durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag ersetzt werden kann.

Nur mit dem Eintrag ins Grundbuch kann sich der Käufer in Spanien vor Rechten Dritter an dem Besitz schützen. Deshalb ist es so wichtig, diese Eintragung auch vornehmen zu lassen. Ebenfalls sollte man sich vom Verkäufer bestätigen lassen, dass dieser im Grundbuch eingetragen ist, bevor man irgendeinen Vertrag unterschreibt oder eine Anzahlung leistet. Am einfachsten ist es dabei, dass der Verkäufer seinen Kaufvertrag mit der Bestätigung über die Eintragung vorlegt. Für den Ferienhaus-Käufer ist es aber durchaus sinnvoller, sich vom Grundbuchamt eine so genannte „nota simple informativa“ ausstellen zu lassen. Anhand dieser kann der Käufer dann auch gleich erkennen, ob das Grundstück in irgendeiner Art und Weise belastet ist und sich so vor bösen Überraschungen schützen.

Ebenfalls sollte man sich nicht für eine Immobilie entscheiden, welche vermietet ist. Denn durch den Kauf des Hauses werden die bestehenden Mietverträge nicht berührt. Der Mieter kann sogar eine weitere Vertragslaufzeit von bis zu fünf Jahren einseitig erzwingen. Auch die Kündigung wegen Eigenbedarf ist dann nicht möglich.

Generell sollte man sich auch gründlich über die anfallenden Nebenkosten beim Kauf einer Ferienimmobilie in Spanien informieren. So fallen neben den Notar-, Anwalts- und Grundbuchamtgebühren auch Steuern an. Einige Verkäufer haben ihre Grundsteuer auf das Grundstück noch nicht beglichen. Da aber hier das Grundstück und nicht der eigentliche Schuldner haftet, kann das Finanzamt auch an den Käufer heran treten, der von alldem nichts weiß. Unter Umständen kommt es dabei zu einer Zwangsversteigerung.

Auch versuchen die Verkäufer häufig genug, Steuern zu sparen indem eine Unterverbriefung durchgeführt wird. Das heißt, beim Notar wird ein zu niedriger Kaufpreis angegeben. Auch in Spanien gilt dies als Steuerhinterziehung und daher sollte man sich auf solche Geschäfte nicht einlassen. Zudem müsste man einen enormen Spekulationsgewinn versteuern, wenn man das Objekt wieder verkauft und dabei selbst keine Unterverbriefung eingeht.

Baugenehmigung der Immobilie zeigen lassen

Auch mit der Baugenehmigung ist in Spanien nicht zu spaßen. Vor dem Kauf der Immobilie sollte man sich daher unbedingt eine solche Genehmigung vom Verkäufer vorlegen lassen. Diese gilt nicht nur für das eigentliche Gebäude selbst, sondern auch für nachträgliche Anbauten und Erweiterungen. Im Ernstfall droht andernfalls der Abriss des gesamten Gebäudes, zumindest aber ein nachträgliches Genehmigungsverfahren, welches nochmals mit enormen Kosten verbunden ist.

Sollte man sich für einen Neubau entscheiden, so muss man sich zusätzlich eine Bewohnbarkeitsbescheinigung von der Gemeinde ausstellen lassen. Diese bestätigt, dass das Gebäude als Wohnraum nutzbar ist und alle Bauarbeiten abgeschlossen sind. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist ebenfalls Grundvoraussetzung für den Abschluss der üblichen Versorgungsverträge wie Strom, Gas und Wasser.

Sollte man sich hingegen für eine Investition in eine Eigentümergemeinschaft interessieren, so ist oberste Vorsicht geboten. Denn hier kann der Verkäufer eventuell seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Umlage nicht nachgekommen sein. In diesem Fall ist ebenfalls der Käufer dafür haftbar zu machen. Vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft kann man sich deshalb eine Bescheinigung ausstellen lassen, die die Zahlung oder auch Nichtzahlung der Umlage genau darlegt.

Wir finanzieren Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung in Spanien.

In Spanien bieten wir Ihnen eine Finanzierung mit der Beleihung der spanischen Immobilie an. Dies gilt nicht nur für das Ferienhaus auf dem Festland sondern auch auf den kanarischen Inseln wie zum Beispiel Teneriffa oder Gran Canaria und auf den Balearen wie Mallorca, Menorca und Ibiza. Falls Sie in Spanien einen Neubau planen, bieten wir Ihnen ebenfalls eine günstige Baufinanzierung an.

Der Zinssatz in der Auslandsfinanzierung liegt in der Regel nur geringfügig über den regulären Zins, der für die Finanzierung einer deutschen Immobilie verlangt wird. Der Zins unserer Bankpartner kann variabel oder auch bis zu 10 oder 20 Jahren festgeschrieben werden. So erhält der Käufer neben einer günstigen Finanzierung auch Planungssicherheit.

In Spanien kann Ihre Immobilie bis zu 70% des Beleihungswertes finanziert werden. Spanische Banken verlangen von ausländischen Käufern in der Regel 30% Eigenkapital. Bei entsprechend guter Bonität oder beleihbare Ersatzsicherheiten (Immobilie, Aktiendepot, Lebensversicherung, usw.) in Deutschland kann der Kaufpreis auch komplett finanziert werden.

Falls sie die Immobilie in Spanien nicht beleihen möchten, können wir auch Darlehen ohne Sicherheiten vermitteln oder wir bieten Ihnen eine Beleihung Ihrer deutschen Immobilie zu günstigen Konditionen an.

Mit Sicherheit der richtige Partner für Ihre Finanzierung

Als Spezialist für die Finanzierung von Auslandsimmobilien vermitteln wir Ihnen die passende Finanzierung für Ihr Traumhaus. Für eine Immobilienfinanzierung eines Objektes im europäischen Ausland können wir Ihnen eine günstige Finanzierung einer deutschen oder spanischen Bank vermitteln. Unsere Finanzierungsberater verfügen über langjährige internationale Erfahrung. Neben der Finanzierung bieten wir Ihnen auch eine passende Ferienhaus-Versicherung für Ihre Immobilie an.

 

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